
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Diese Verordnung gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung (§ 1). Für Internetangebote der Bundesländer gelten eigene Bestimmungen.
Die Verordnung soll bewirken, dass die betreffenden Angebote der Informationstechnik behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang zu dieser zu eröffnen oder zu erleichtern. Ermächtigungsgrundlage der Verordnung ist § 11 Abs. 1 S. 2 des BGG.
Inzwischen werden auch private und kommerzielle Internet-Informationsangebote nach den Kriterien der BITV beurteilt und bewertet. Es steht den Webseiten-Betreibern jedoch frei, die Konsequenzen aus dieser Bewertung zu ziehen.
Quelle: wikipedia
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Michael Olk
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